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Gesetzliche Rentenversicherung – das sollte man über die Altersvorsorge in Deutschland wissen

Auch, wer sich nicht intensiv mit der Altersvorsorge beschäftigt, hat in Deutschland eine Grundversorgung – zumindest, wenn er sich in einem sozialversicherungspflichtigen Angestelltenverhältnis befindet. Denn Arbeitnehmer sind in der Regel Mitglieder in der gesetzlichen Rentenversicherung. Der Beitrag geht automatisch vom Brutto-Lohn ab, ohne, dass Betroffene aktiv tätig werden müssen. Aber wie funktioniert die gesetzliche Rentenversicherung überhaupt? Das erklären wir in unserem Ratgeber zur Altersvorsorge.

Inhaltsverzeichnis

Was ist die gesetzliche Rentenversicherung eigentlich?

Es gibt mehrere Möglichkeiten, für das Alter vorzusorgen. Die gesetzliche Rentenversicherung ist eine davon. Im Gegensatz zu allen anderen Möglichkeiten, die dann unter die private Rentenversicherung fallen, ist die gesetzliche Rentenversicherung für einen Großteil der Bevölkerung verpflichtend.

Dazu gehören grundsätzlich alle Angestellten und einige Gruppen von Selbstständigen wie beispielsweise Handwerker, Künstler und Publizisten, Hebammen oder freiberufliche Lehrer. Die gesetzliche Altersvorsorge läuft über die Deutsche Rentenversicherung. Die Höhe des monatlichen Beitrags liegt für Angestellte bei 18,6% ihres Bruttolohns. Die Hälfte davon übernimmt der Arbeitgeber, sodass vom Bruttogehalt nur 9,3% abgezogen werden.

Wie funktioniert die gesetzliche Rentenversicherung?

Die gesetzliche Rente in Deutschland funktioniert durch ein sogenanntes Umlageverfahren. Das bedeutet, die Beiträge, die heute von Arbeitnehmern und anderen Pflichtversicherten eingezahlt werden, landen nicht in einem Topf von dem dieselben Menschen später versorgt werden. Vielmehr ist es so, dass die Beiträge direkt umgelegt und an alle ausgezahlt werden, die heute in Rente sind. So zieht sich das System durch: Wer heute Beiträge einzahlt, dessen Rente wird später von der Generation gezahlt, die dann arbeitet.

Interessant zu wissen

Da das System der gesetzlichen Rentenversicherung darauf beruht, dass immer die nächsten Generationen die Rente für die vorhergehenden zahlen, spricht man auch von einem Generationenvertrag.

Der Generationenvertrag hat immer gut funktioniert, kommt jetzt jedoch an einen Punkt, an dem Probleme auftreten. Dazu später mehr.

Zunächst sei noch erwähnt, dass die gesetzliche Rentenversicherung nicht nur für die Rente zuständig ist. Sie finanziert außerdem Reha-Leistungen oder Boni auf die Rente für alle, die Kinder erzogen haben.

Wer in der Deutschen Rentenversicherung nicht pflichtversichert ist, beispielsweise einige Selbstständige, der kann sich freiwillig versichern und monatliche Beiträge zahlen. Die Höhe kann er selbst bestimmen. Der Mindestbetrag liegt im Jahr 2023 bei 96,72 Euro monatlich, der Höchstbetrag bei 1.357,80. Es ist auch möglich, sich pflichtversichern zu lassen – dann liegen die Beträge ebenfalls bei den gängigen 18,6%. Diese müssen Selbstständige jedoch komplett aus der eigenen Tasche zahlen, da sie natürlich keinen Arbeitgeber haben.

Welche Probleme gibt es in der gesetzlichen Rentenversicherung?

Deutschland unterliegt einem starken demografischen Wandel. Zunächst liegt das daran, dass die Lebenserwartung immer mehr steigt, gleichzeitig aber die Geburtenzahlen sinken. Schon allein das ist ein Problem, wenn man bedenkt, dass immer die arbeitende Generation die Rente der nicht mehr arbeitenden Generation bezahlt.

Verschlimmert wird dieses Problem in der gesetzlichen Rentenversicherung dadurch, dass die sogenannten Baby-Boomer beginnen, in Rente zu gehen. Unter der Generation der Babyboomer versteht man die Menschen, die in den geburtenstarken 1960er Jahren auf die Welt gekommen sind. Wenn diese vom Arbeitsmarkt verschwinden und selbst ihre wohlverdiente Rente beziehen möchten, ist es einleuchtend, dass die aktuell arbeitenden Generationen das nicht auffangen können.

Glücklicherweise ist es so, dass die Erwerbstätigkeit von Frauen stark zugenommen hat und auch die Zuwanderung von Arbeitnehmern trägt dazu bei, die Lücke, die die Babyboomer hinterlassen, etwas kleiner zu machen. Schließen lässt sie sich jedoch nicht. Daher springt hier der Bund mit Steuermitteln ein. Im Jahr 2023 sind etwa 112 Milliarden Euro für die gesetzliche Rente eingeplant.

Die drei Säulen der Rentenversicherung

Für alle, die sich im Ruhestand keine finanziellen Sorgen machen möchten, gilt daher, sich nicht allein auf die gesetzliche Rentenversicherung zu verlassen. Man spricht auch von den drei Säulen der Rentenversicherung:

Die erste Säule ist die Regelsicherung. Hierunter fällt auch die gesetzliche Rentenversicherung. Bei Beamten ist das die Beamtenversorgung. Die zweite Säule ist die betriebliche Altersvorsorge. Sie hat eine Ergänzungsfunktion inne. Die dritte Säule ist die private Vorsorge und sie übernimmt eine Ergänzungsfunktion. Hierfür gibt es verschiedene Möglichkeiten.

Was ist das Renteneintrittsalter für die gesetzliche Rentenversicherung?

Die oben genannten Probleme führen dazu, dass das Renteneintrittsalter immer weiter steigt. Die Steigerung erfolgt schrittweise bereits seit einigen Jahren von 65 auf 67 Jahre. Welches das persönliche Renteneintrittsalter ist, hängt vom Geburtsjahr ab. Alle bis 1957 Geborenen konnten noch mit 65 Jahren in Rente gehen, alle bis 1963 Geborenen dann, wenn sie 66 Jahre alt sind und alle ab 1964 Geborenen müssen arbeiten, bis sie 67 sind. Wie sich das weiterentwickelt, lässt sich noch nicht sagen. Wir sprechen hier von der Regelaltersrente, also der Rente, die jemand bezieht, der ganz normal bis zum Renteneintrittsalter arbeiten kann, ohne vorher berufsunfähig zu werden.

Sonderfall 1 zum Renteneintrittsalter: Rente nach 45 Jahren

Das Renteneintrittsalter ist jedoch nicht in Stein gemeißelt. Es gibt zwei Sonderfälle, die einen frühzeitigen Eintritt zur Regelaltersrente ermöglichen. Der erste bezieht sich auf besonders langjährige Versicherte. Besonders lang versichert ist derjenige, der 45 Jahre lang gesetzlich rentenversichert war. Alle, die bis 1963 geboren sind, dürfen nach 45 Versicherungsjahren mit 63 Jahren in Rente gehen, alle die nach 1964 geboren sind mit 65 Jahren. Es treten dann keine Abzüge am Rentenbetrag ein.

Sonderfall 2 zum Renteneintrittsalter: Vorgezogene Altersrente

Die zweite Möglichkeit, das Renteneintrittsalter zu reduzieren, ist, Abschläge bei vorzeitigem Renteneintritt in Kauf zu nehmen. Das betrifft alle, die gerne schon mit 63 bzw. 65 Jahren in Rente gehen wollen würden, ihre 45 Berufsjahre bis dahin aber nicht voll haben. Das zu erreichen dürfte in der Zukunft immer schwerer werden. Früher war es nämlich üblich, in sehr jungen Jahren anzufangen zu arbeiten. Heute ist das anders. Viele Menschen studieren oder machen nach der Schule freiwillige soziale Jahre, Auslandsaufenthalte oder erst einmal gar nichts. Wer es allerdings schafft, 35 Jahre lang in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen, der kann ebenfalls früher, also mit 63 bzw. 65 Jahren, in Rente gehen. Das nennt sich dann vorgezogene Altersrente. Doch leider funktioniert das nicht ohne Abzüge. 0,3 Prozent müssen pro Monat, den jemand früher in Rente gegangen ist, abgezogen werden. Hätte ein Arbeitnehmer also theoretisch noch 30 Monate arbeiten müssen, um sich abschlagsfrei zur Ruhe setzen zu können, dann werden ihm 0,3 Prozent für 30 Monate abgezogen. Das macht dann insgesamt 9 Prozent.

Vorsicht!

Nicht nur die 0,3 Prozent pro Monat gehen verloren, wenn man in die vorgezogene Altersrente geht. Man hört natürlich auch auf, Beiträge zu bezahlen, sobald man in Rente ist. Im oben genannten Beispiel würden also 30 Monate weniger Beiträge gezahlt. Somit verringert sich der Rentenbetrag an sich auch. Diese Tatsache vergessen viele, die an eine Frührente denken.

Wie hoch ist die gesetzliche Rente?

Die eigene Rente zu berechnen ist gar nicht so einfach. Schließlich handelt es sich hierbei um eine umlagefinanzierte Rente. Wer Beiträge einzahlt, der kann also nicht davon ausgehen, denselben Betrag auch wieder zu bekommen. Daher sammelt jeder Beitragspflichtige sogenannte Entgeltpunkte. Diese werden gerne auch als Rentenpunkte bezeichnet.

Wie hoch diese Entgeltpunkte sind, richtet sich nach der Höhe des Durchschnittseinkommens aller gesetzlich Rentenversicherten in Deutschland. Der eigene Verdienst wird dann zum Durchschnittseinkommen ins Verhältnis gesetzt. Dementsprechend existieren also nicht nur ganze Rentenpunkte. Wer beispielsweise die Hälfte des Durchschnittsverdienstes an Gehalt bekommt, der bekommt einen halben Rentenpunkt. Die Punkte werden immer anteilig berechnet und das Durchschnittsgehalt ändert sich jedes Jahr.

Die Entgeltpunkte wiederrum haben einen bestimmten Geldwert, der festgelegt wird. Seit Juli 2022 ist ein Rentenpunkt im Westen 36,02 Euro wert, im Osten 35,52. Wenn also von einer Erhöhung der Rente die Rede ist, dann heißt das, dass der Geldwert der Rentenpunkte steigt. Diese Entgeltpunkte sind wichtig für die Berechnung der gesetzlichen Rente.

Vorweg sei gesagt, dass jeder Beitragspflichtige ab dem Alter von 27 Jahren jährlich einen Brief von der Deutschen Rentenversicherung erhält. Darin steht die zu erwartende Rente, wenn Beiträge wie im Durchschnitt der letzten Jahre gezahlt werden. Wer nun aber eine Lohnerhöhung erwartet oder vielleicht aufgrund von verschiedenen Lebensumständen in Zukunft weniger verdient, der könnte Interesse daran haben, seine zu erwartende Rente selbst auszurechen.

Rentenrechner: So wird die gesetzliche Rente berechnet

Damit das klappt, benötigt man fünf Informationen: Die Entgeltpunkte, den Zugangsfaktor, den aktuellen Rentenwert und den Rentenartfaktor. Diese werden dann miteinander multipliziert, um die zu erwartende Rentenhöhe zu erhalten.

Starten wir mit dem ersten Faktor. Was die Entgeltpunkte sind, wissen wir bereits. Nun ist es aber wichtig, zu wissen, wie man die Höhe dieser bestimmt. Dafür muss man sein zu erwartendes Jahresgehalt wissen, genauso wie das Durchschnittsgehalt pro Jahr. Natürlich steigt dieses in der Regel von Jahr zu Jahr, aber als Orientierung kann man immer das gerade aktuelle verwenden. Wie viele Punkte man bereits gesammelt hat, kann man ebenfalls dem jährlichen Schreiben der Deutschen Rentenversicherung entnehmen.

Beispiel zur Berechnung der Entgeltpunkte:

Das vorläufige Durchschnittsgehalt liegt für das Jahr 2023 bei 43.142 Euro in den alten Bundesländern. Martin lebt und arbeitet in München und möchte nun seine Entgeltpunkte wissen. Sein neues Gehalt beträgt 50.000 Euro und er hat bis zu seinem gewünschten Renteneintritt noch 20 Jahre vor sich. Pro Jahr bekommt er 1,15 Rentenpunkte (eigenes Jahresgehalt /Durchschnittsgehalt). Wenn er in den vergangenen Jahren nun schon 22 Entgeltpunkte gesammelt hat, dann hat er bis zur Rente, wenn er weiterhin stetig 50.000 Euro verdient, 45 Rentenpunkte beisammen.

Als nächstes widmen wir uns dem Zugangsfaktor. Dieser kommt zum Tragen, wenn jemand vorzeitig in Rente gehen möchte. Wer bis zur Regelaltersgrenze arbeitet, dessen Zugangsfaktor ist 1. Wer früher aufhören will, aber bis dahin keine 45 Beitragsjahre erreichen wird, der muss nun 0,3 Prozent von der monatlichen Rente abziehen. Auf den Zugangsfaktor bezogen bedeutet das, dass pro Monat 0,003 vom Faktor 1 abgezogen werden müssen.

Beispiel zur Berechnung des Zugangsfaktors:

Martin aus München möchte mit 65 Jahren statt mit 67 in Rente gehen. Seine 45 Beitragsjahre wird er dann nicht voll haben. Er geht also 24 Monate früher in den Ruhestand. Das bedeutet, er muss 0,003 x 24 Monate rechnen. Das Ergebnis ist 0,072. Dieses muss vom Faktor 1 abgezogen werden. Übrig bleibt ein Zugangsfaktor von 0,928.

Weiter geht es mit dem Rentenwert. Diese Größe beschreibt einfach nur den Wert eines Entgeltpunktes und kann ganz einfach online nachgeschlagen oder bei der Deutschen Rentenversicherung erfragt werden. Wie oben bereits erwähnt, beträgt dieser Wert seit Juli 2022 im Osten 36,02 Euro, im Westen 35,52 Euro.

Die letzte Zahl, die man zum Berechnen der gesetzlichen Rente benötigt, ist der Rentenfaktor. Dieser bezieht sich auf die Art der Rente. Wir gehen hier von einer normalen Altersrente aus. Diese hat den Faktor 1. Daneben gibt es noch andere Rentenarten, aber auf diese kommen wir später zu sprechen. Welche Faktoren die jeweilige Rentenart hat, lässt sich ebenfalls bei der Deutschen Rentenversicherung erfragen.

Rentenrechner für die gesetzliche Rentenversicherung

In unserem Beispiel sieht die Rechnung nun also so aus: 45 (Rentenpunkte) x 0,928 (Zugangsfaktor) x 36,02 Euro (Rentenwert für die alten Bundesländer) x 1 (Rentenfaktor) = 1.504,20 Euro. Diese Zahl beschreibt Martins Brutto-Rente, wenn er weiterhin 50.000 Euro pro Jahr verdient und ist eine Schätzung.

Wie viele Steuern müssen auf die Rente gezahlt werden?

Nun wissen wir schon, wie die Rente, die aus der gesetzlichen Rentenversicherung kommt, berechnet wird. Doch hierbei handelt es sich um die Brutto-Rente. Davon gehen noch die Kranken- und Pflegeversicherung sowie Steuern ab.

Wie viel Kranken- und Pflegeversicherung müssen Rentner zahlen?

Im ersten Schritt werden von der Brutto-Rente die Kranken- und die Pflegeversicherung abgezogen. Bei gesetzlich versicherten Rentnern bedeutet das, dass sie weiterhin den allgemeinen Krankenkassenbeitrag von 14,6 Prozent bezahlen müssen. Nur teilen sie ihn sich jetzt mit der Rentenversicherung statt mit ihrem Arbeitgeber. Hinzukommt der kassenindividuelle Zusatzbeitrag. Auch Rentner haben eine freie Wahl bei ihrer gesetzlichen Krankenversicherung, wonach sich dann auch der Zusatzbeitrag richtet. Im Jahr 2023 betrug dieser im Schnitt 1,6 Prozent. Auch hiervon zahlen Ruheständler nur die Hälfte.

Zu dem Krankenkassenbeitrag kommt noch die Pflegeversicherung hinzu. Der Beitrag hierfür liegt bei 3,05 Prozent (im Jahr 2023). Dieser wird im Gegensatz zum dem für die Krankenkasse komplett von den Rentnern getragen. Kinderlose Rentner zahlen übrigens 0,35 Prozent mehr. Nimmt man nun die Krankenkasse und die Pflegeversicherung zusammen, kommt man auf durchschnittlich 11,15 Prozent bei Rentnern mit Kindern und bei allen Kinderlosen auf 11,5 Prozent, die von der gesetzlichen Rente abgezogen werden.

Steuerrechner für die Rente: Wie viele Steuern werden fällig?

Die Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung muss nicht komplett versteuert werden. Wie viel tatsächlich an den Staat gezahlt werden muss, hängt davon ab, wann jemand in den Ruhestand geht. Seit 2005 steigt der steuerpflichtige Anteil jährlich. Zum damaligen Zeitpunkt mussten nur 50 Prozent versteuert werden, im Jahr 2023 sind es schon 83 Prozent. Dieser Prozentsatz bleibt dann für den Rest des Ruhestands gleich, egal, wie Neurentner eingestuft werden. Eventuelle Rentenerhöhungen werden allerdings zu 100% versteuert.

Dieser Betrag muss nun also jährlich mit dem persönlichen, individuellen Steuersatz versteuert werden.

Gut zu wissen: der Freibetrag für die Rente

Es gibt einen gesetzlich geregelten Grundfreibetrag, bis zu dem die Rente steuerfrei bleibt. Dieser liegt im Jahr 2023 bei 10.908 Euro. Wessen Rente das nicht übersteigt, der muss also auch keine Steuern bezahlen.

Eine Steuererklärung müssen auch Rentner abgeben – vorausgesetzt, sie zahlen Steuern auf ihre Rente. Wer unter dem Freibetrag bleibt, der muss auch keine Steuererklärung machen. Rentner müssen in ihrer Erklärung die Anlage R für „Renten und andere Leistungen aus dem Inland“ ausfüllen. Individuell kann es sein, dass noch mehr Anlagen ausgefüllt werden müssen. Dies sollte im Zweifel aber mit einem Steuerberater abgestimmt werden. Eine Steuererklärung abzugeben kann natürlich auch Vorteile mit sich bringen, denn auch Ruheständler können gewisse Ausgaben wie Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen, Handwerkerkosten oder haushaltsnahe Dienstleistungen von der Steuer absetzen.

Welche Arten von Renten gibt es?

Die Rente in der gesetzlichen Rentenversicherung, von der hier meist die Rede ist, ist die Altersrente. Das bedeutet, dass jemand mit dem Renteneintrittsalter in den Ruhestand geht. Daneben gibt es die Erwerbsminderungsrente, die greift, wenn Menschen wegen einer Krankheit nur noch teilweise oder auch gar nicht mehr arbeiten können. Eine weitere Rentenart ist die Hinterbliebenenrente. Sie ist aufgeteilt in Witwen- und Waisenrente und versorgt alle Angehörigen von Beitragszahlern der gesetzlichen Rentenversicherung, die verstorben sind.

Wie werden Kindererziehungszeiten in der Rente gerechnet?

Jeder, der ein Kind erzieht – egal ob Mutter oder Vater – bekommt für diese Zeit Rentenpunkte gutgeschrieben. Für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, gibt es eine sogenannte Kindererziehungszeit von zwei Jahren, bei Kindern, die ab 1992 geboren wurden, sind es drei Jahre.

Gut zu wissen:

Den Anspruch auf die sogenannte „Mütterrente“, wie die Entgeltpunkte für die Kindererziehung auch genannt werden, haben auch alle Eltern, die nebenbei arbeiten. Jedoch wird dieser nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze gezählt.

Ist es möglich, sich zur gesetzlichen Rente etwas dazu zu verdienen?

Die Lebenserwartung steigt immer mehr und viele Menschen fühlen sich mit 63, 65 oder 67 Jahren noch nicht alt. Sie sind noch fit genug, um zu arbeiten und viele möchten das auch. Seit 2017 gibt es das sogenannte Flexi-Rentengesetz, dass es Rentnern ermöglicht, unbegrenzt hinzuzuverdienen. Seit dem Jahr 2023 ist das auch für alle möglich, die den vorzeitigen Ruhestand mit 63 bzw. 65 Jahren wählen.

Eine weitere Möglichkeit für mehr Geld im Alter ist, den Renteneintritt nach hinten zu verschieben. Wer sein Renteneintrittsalter erreicht hat, muss nämlich nicht in den Ruhestand gehen. Für jeden Monat, den jemand länger arbeitet als er gesetzlich müsste, gibt es einen Zuschlag von satten 0,5 Prozent. Außerdem wird somit länger in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt, was die spätere Auszahlung nochmals erhöht.

Was ist die Grundrente?

Die sogenannte Grundrente existiert seit dem Jahr 2021. Sie besagt, dass alle, die mindestens 33 Jahre lang Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben, eine maximale Grundrente von 418 Euro erhalten sollen. Hierfür muss kein Antrag gestellt werden. Um den Maximalbetrag an Grundrente zu erhalten, dürfen Singles eine maximale Rente von 1.317 Euro monatlich und Paare 2.055 Euro haben.

Nicht verwechseln!

Die Grundrente ist nicht zu verwechseln mit einer Mindestrente – denn diese gibt es in Deutschland nicht. Alle, die nur eine sehr geringe Rente erhalten, haben aber eventuell Ansprüche auf die sogenannte Grundsicherung.

Rente: Der Ländervergleich

Weltweit gibt es natürlich mehr oder weniger große Unterschiede in den Rentensystemen. Deutschland liegt im Vergleichen meist im Mittelfeld. Es sorgt zwar für eine Basis zur Altersvorsorge, ist jedoch wenig nachhaltig. Aber dazu später mehr.

Die besten Rentensysteme haben laut Global Pension Index 2022 Island, die Niederlande und Dänemark. In Island zum Beispiel liegt das Renteneintrittsalter ebenfalls bei 67 Jahren, wobei die meisten Isländer mit 66 und die Isländerinnen mit 63,5 Jahren in Rente gehen. Das Rentensystem dort besteht aus einer staatlichen Grundrente, die bei 20.100 Euro pro Jahr liegt und einer Rentenzulage, die maximal 5.080 Euro jährlich beträgt. Beide Säulen sind einkommensabhängig. Auch hier zahlen Arbeitnehmer sowie Arbeitgeber einen gewissen Prozentsatz in die Rentenkasse ein. Allerdings ist in Island eine Mindestrente garantiert, auch wenn jemand nichts oder nur sehr wenig in die Kasse eingezahlt hat.

In Dänemark liegt das gesetzliche Renteneintrittsalter bei 67 Jahren. Die meisten Dänen gehen jedoch mit 63,8 Jahren und die Däninnen mit 63,5 Jahren in Rente. Hier gibt es eine Volkspension, die von Steuergeldern bezahlt wird und die jeder Rentner in derselben Höhe erhält. Eine weitere Säule bildet die betriebliche Altersvorsorge, die ab einem gewissen Einkommen, im Gegensatz zu Deutschland, verpflichtend ist. Auch hier müssen sich Bürger, die kein oder nur ein geringes Einkommen hatten, keine Sorgen machen. Dänen erwerben ihren Rentenanspruch nicht durch Arbeitsjahre, sondern allein durch ihren Wohnsitz in Dänemark.

In den Niederlanden wird das Regeleintrittsalter ab dem Jahr 2024 ebenfalls bei 67 Jahren liegen, wobei die meisten Niederländer mit 63,9 Jahren und Niederländerinnen mit 62,8 Jahren in den Ruhestand gehen. Hier gibt es eine Basisrente vom Staat, die jedem Bürger zusteht. Sie liegt bei 1.200 Euro und wird von Steuern und Sozialabgaben bezahlt. Auch in den Niederlanden gilt der Wohnsitz als Basis für einen Anspruch auf die Rente. Für jedes Jahr bekommen Einwohner 2 Prozent davon. Nach 50 Jahren ist man also bei 100%. Daneben gibt es noch die Möglichkeit, eine Zusatzrente über den Arbeitgeber aufzubauen.

Welche Probleme hat die Rentenversicherung?

Warum ist Deutschland also nicht auf Platz eins in den Rankings? Unser Rentensystem steht vielleicht nicht direkt vor dem Kollaps, doch es gibt einige Probleme in der gesetzlichen Rentenversicherung. Da die Rente immer von späteren Generationen getragen wird, ist es sehr schwierig, Abweichungen in Geburtenraten auszugleichen. Zur Veranschaulichung: Im Jahr 2030 werden voraussichtlich 1,5 Beitragszahler für die Rente einer Person zuständig sein. Vor etwa 50 Jahren waren das noch vier Personen. Man sieht also, hier besteht Handlungsbedarf. Doch was kann gegen die Probleme in der gesetzlichen Rentenversicherung getan werden?

Anhebung des Renteneintrittsalters

Diese Möglichkeit der Problembehebung ist bereits geschehen: Die Altersgrenze für die gesetzliche Rentenversicherung wurde auf 67 Jahre angehoben. Damit unser Rentensystem jedoch weiterhin finanziert werden kann, ohne, dass ungeheure Summen an Steuergeldern vom Staat hinzugegeben werden müssen, müsste das Renteneintrittsalter noch mehr angehoben werden. Hierfür gibt es offiziell momentan jedoch keine Pläne.

Höhere Besteuerung der Renten

Wenn die Renten durch Steuern bezuschusst werden sollen, dann müssen diese Steuern auch irgendwo herkommen. Daher werden die Freigrenzen für die Rente jährlich gesenkt. Im Jahr 2023 sind es noch 83 Prozent, die von der gesetzlichen Rente besteuert werden müssen. Dieser Prozentsatz steigt jährlich, sodass es früher oder später 100% sein werden, die Rentner versteuern müssen. Wie genau dieser Anstieg aussieht, steht aber momentan noch zur Debatte.

Die Aktienrente

Aktuell ist die sogenannte Aktienrente in Planung. Dieses Modell kennt man bereits aus Schweden und aus Norwegen. Ein Teil der Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung wird dabei in Aktienfonds investiert. So könnte das Rentensystem durch eine Kapitaldeckung gestützt werden. Da Deutschland jedoch bereits Probleme in der gesetzlichen Rentenversicherung hat, wird die Aktienrente hier, anders als bei den europäischen Vorbildern, nicht zu einer Steigerung der Renten führen. Vielmehr ist eine Stabilisierung der Beiträge das Ziel.

Das bedeutet, dass der Aktienfonds von der Bundesregierung zunächst mit Haushaltsmitteln aufgebaut wird. Anschließend soll der Gewinn daraus die Steuermittel ersetzen, die in die Unterstützung der Beiträge zur Rentenversicherung fließen. Für Beitragszahler bedeutet das also, dass die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung nicht steigen sollen.

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